Wie entsteht Kunst und Bau?

Transparente Auswahlverfahren und der Dialog zwischen Künstler*innen, Architekt*innen und Nutzer*innen sind Voraussetzung für gelungene Kunst-und-Bau-Projekte.

„Im besten Fall führt das Kunstwerk einen engen Dialog mit der Architektur und dem stadträumlichen Umfeld. Es geht nicht darum, museale Werke im öffentlichen Raum zu platzieren, sondern es geht darum, den Raum mit Hilfe des künstlerischen Eingriffs unverwechselbar zu machen, ihm eine neue Identität zu geben. Forderung des Landes ist allerdings, dass das Werk sich auch als autonomes, qualitätsvolles Kunstwerk in seiner Umgebung behauptet.“

— Die baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen, 2003

 

Bei der Planung und Realisierung von Kunst-und-Bau-Projekten sollten Bauherr, Nutzer*in, Kunstsachverständige, beteiligtes Architekturbüro und Künstler*innen sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt abstimmen. So kann gewährleistet werden, dass die Kunst nicht als nachträgliches „Anhängsel“ der Architektur auftritt, sondern mit dieser verbunden und zugleich eigenständig bleibt.
In den politischen Vorgaben heißt es dazu:

„Die Auswahl der Bauvorhaben und die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler erfolgen in transparenten Verfahren und beziehen die künftigen Nutzer mit ein. Die ausgewählte Künstlerin oder der ausgewählte Künstler soll möglichst frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden.“

— Kulturfördergesetz NRW, §20, Abs. 2

 

Die Richtlinien zu Kunst und Bau machen jedoch keine genauen Angaben zum Zeitpunkt und den Kriterien für die Auswahl des Künstlers bzw. des Kunstwerks. Die Gestaltung des Verfahrens liegt im Ermessen des Bauherrn und ist abhängig von den Gegebenheiten des jeweiligen Bauvorhabens. 
Obwohl eine möglichst frühe Einbeziehung der Künstlerinnen und Künstler empfohlen wird, um „eine wechselseitige Befruchtung beider Disziplinen zu bewirken“ (Erläuterung zum Kulturfördergesetz), werden sie in der Praxis häufig erst beauftragt, wenn der Bauplanungsprozess bereits abgeschlossen ist. Es gibt jedoch auch Beispiele für Projekte, bei denen Architekturbüro und Künstler*in bereits in der Phase des Architekturwettbewerbs als Arbeitsgemeinschaft auftreten. Dazu zählt die Fachhochschule Bielefeld von Auer+Weber gemeinsam mit Josef Schwaiger oder die Hauptfeuerwache in Krefeld von Gatermann+Schossig in Kooperation mit dem Künstler Thomas Weil.

 

In der Regel werden Kunstwettbewerbe durchgeführt, wie sie im Leitfaden Kunst und Bau des Bundes beschrieben werden. Etabliert haben sich vor allem beschränkte Wettbewerbe, bei denen eine begrenzte Zahl geeigneter Künstlerinnen und Künstler, meist fünf bis acht Personen oder Kollektive, eine Einladung zur Bewerbung erhält. Durch die reduzierte Teilnehmerzahl bleiben Aufwand und Kosten des Verfahrens überschaubar. Nachteilig ist jedoch die mangelnde Chancengleichheit, da unbekannte Künstler*innen nicht berücksichtigt werden. 

Größere Möglichkeiten für den künstlerischen Nachwuchs bieten zum einen beschränkte Wettbewerbe, bei denen gezielt jüngere Künstler*innen, mitunter auch Studierende, angesprochen werden, zum anderen offene Wettbewerbe, die öffentlich ausgelobt werden und jedem zugänglich sind. Aufgrund des potentiell größeren Teilnehmerfeldes sind diese Verfahren jedoch sehr aufwendig und werden daher selten durchgeführt. 

Ebenso zählen auch Direktbeauftragungen und Ankäufe zu den Ausnahmefällen bei Kunst-und-Bau-Projekten. Sie kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn besonders renommierte, internationale Künstler*innen gewonnen werden sollen, von deren Werken ein Prestige-Gewinn für die Maßnahme zu erwarten ist, die sich aber an Wettbewerben nicht beteiligen. Gelegentlich werden auch Folgeaufträge vergeben, wie im Fall der Wandinstallationen an der FH Südwestfalen in Meschede von Gisela Kleinlein, die 2003 den Wettbewerb für die Gestaltung des Neubaus gewann und 2012 direkt mit der künstlerischen Ausstattung des Erweiterungsbaus betraut wurde. Auch im Wettbewerb unterlegene, aber vielversprechende Künstler*innen erhalten bisweilen eine zweite Chance bei Folgeprojekten des Bauherrn.

Die Auswahl der Künstler*innen übernimmt im Regelfall eine Jury bestehend aus Vertreter*innen des Bauherrn, des Ministeriums, des Architekturbüros, der Nutzer*in sowie zwei Künstler*innen bzw. Kunstsachverständigen. Diese Zusammensetzung ist bereits seit den ersten Kunst-und-Bau-Projekten der 1950er Jahre gängig. Für größer angelegte Bauvorhaben mit mehreren Kunstwerken wurden teilweise auch Gremien eingerichtet oder externe beratende Fachleute hinzugezogen, die den gesamten Prozess im Sinne eines kuratorischen Konzepts begleiten. Beispielhaft ist etwa die 1970 gebildete „Gutachterkommission für die künstlerische Ausgestaltung der Ruhr-Universität“, der die konzertierte Entscheidung über die Auswahl der Künstler*innen und über den Standort der Werke oblag.

Hilfreiche Informationen, Leitfäden und Ansprechpartner*innen finden Sie hier.