Historische Entwicklung

Entstanden als Instrument der Künstlerförderung in den Nachkriegszeiten, hat sich „Kunst und Bau“ unter wechselnden Rahmenbedingungen als wichtiger Beitrag von Bund, Land und Kommunen zur (Bau-)Kultur etabliert.

Kunst und Bau standen schon immer in einer engen Verbindung – beginnend bei den Wandmalereien und Reliefs in antiken Tempeln und Grabmälern über die reiche Ausstattung von Kirchen und herrschaftlichen Residenzen im Mittelalter und der frühen Neuzeit bis hin zu den Gesamtkunstwerken des Jugendstils. Als staatliches Förderprogramm entstand „Kunst am Bau“ jedoch erst in der Weimarer Republik, deren Verfassung 1919 festschrieb: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Der Staat gewährt ihnen Schutz und nimmt an ihrer Pflege teil.“ Mit dieser Verpflichtung trat der demokratische Staat an die Stelle von Kirche und herrschender Adelsklasse als Auftraggeber, Förderer und Bewahrer von Kunst – eine Aufgabe, die in der wirtschaftlich schwachen Nachkriegszeit allerdings kaum zu erfüllen war. 

Um die Auftragslage von bildenden Künstler*innen zu verbessern, forderten mehrere Berufsverbände Arbeitsbeschaffungsprogramme, wie es sie unter anderem auch in der Baubranche gab. Künstler*innen sollten an Planung und Realisierung öffentlicher Bauten beteiligt werden, so der Appell, der lange Zeit zwar gehört und diskutiert wurde, aber erst 1928 konkrete politische Folgen hatte. In einem Runderlass forderte der preußische Innenminister alle Ober- und Regierungsräte, Landräte und Gemeindeverbände auf, „bei der Errichtung und Ausstattung staatlicher oder kommunaler Bauten mehr als bisher bildenden Künstlern unter besonderer Berücksichtigung der beschäftigungslosen und in Not geratenen bildenden Künstler Arbeits- und Verdienstmöglich¬keiten zu schaffen.“ Auch in der Preußischen Staatlichen Hochbauverwaltung sollte entsprechend verfahren werden. Da jedoch aufgrund der wirtschaftlichen Situation nur wenig öffentliche Bauten errichtet wurden, waren auch die Effekte auf die Künstlerförderung gering.

Baubezogene Kunstwerke entstanden dennoch, allerdings im Wesentlichen beauftragt durch private Mäzene und Unternehmen. Insbesondere im Umfeld des Bauhauses, dessen Mitglieder die Einheit von Kunst und Bau proklamierten, wurden bedeutende Werke geschaffen. Dazu zählen die von Josef Albers gestalteten Glasfenster am Haus Sommerfeld von Walter Gropius (Berlin, 1922; im Krieg zerstört) und Oskar Schlemmers „Folkwang-Zyklus“, eine Reihe von Wandbildern, die er 1928 für den von Edmund Körner entworfenen Neubau des Museum Folkwang in Essen schuf (im Zweiten Weltkrieg zerstört). 
Zeitgleich entwickelte sich die Beziehung von Kunst und Architektur in eine neue Richtung. Ornamentaler Bauschmuck, der jahrhundertelang die Architektur geprägt hatte, wurde von den Anhängern des Neuen Bauens abgelehnt. Statt des tradierten Bauschmucks integrierten Architekten Kunst, die in einen freieren Dialog mit dem Bauwerk tritt – wie etwa Georg Kolbes Plastik „Der Morgen“ in Ludwig Mies van der Rohes Barcelona-Pavillon (1929).

Die Nationalsozialisten griffen die Idee der Künstlerförderung bei Bauprojekten auf. Im Mai 1934 verfügte Propagandaminister Joseph Goebbels, „dass bei allen Hochbauten (Neu‐, Um‐ und Erweiterungsbauten) des Reiches, der Länder, der Gemeinden […] grundsätzlich ein angemessener Prozentsatz der Bausumme für die Erteilung von Aufträgen an bildende Künstler und Kunsthandwerker aufgewendet wird“. Als Bausumme wurden die gesamten Herstellungskosten des Baus ohne die Kosten für Erwerb und Erschließung des Grundstücks definiert. Die Regelung galt für alle mehr als 10.000 Reichsmark teuren Bauten und richtete sich vorrangig an nicht verbeamtete oder angestellte Künstler*innen in jeglicher Gattung der Bildenden Kunst und des Kunsthandwerks.

Statt der in der Weimarer Republik ausgerufenen Kunstfreiheit strebten die Nationalsozialisten jedoch die Gleichschaltung an. Wer als bildende*r Künstler*in arbeiten, ausstellen oder verkaufen wollte, musste in die Reichskulturkammer und die Reichskammer der bildenden Künste eintreten. „Blut und Rasse“ entschieden, wer aufgenommen wurde. Jüdische Künstler*innen wurden ebenso ausgeschlossen wie Vertreter*innen der vermeintlich „entarteten“ Modernen Kunst und Kunstschaffende mit „falscher“ politischer Gesinnung.

Insbesondere bei den großen öffentlichen Bauprojekten diente Kunst der Propaganda. Beispielhaft sind die Skulpturen von Arno Breker, Josef Thorak und anderen am Berliner Olympiastadion und am Reichssportfeld. Vielfach dienten die Kunst-am-Bau-Mittel auch der Finanzierung repräsentativer Hoheitszeichen an öffentlichen Bauten.

Dazu zählt etwa das Adlerrelief von Willy Meller am Empfangsgebäude des Kölner Flughafens Butzweiler Hof (1935/36, Architekten: Hans Mehrtens, Rudolf Mewes, Max Albert, Hermann Bartsch). Weniger plakativ sind Kunstwerke an kommunalen Gebäuden und in Wohnsiedlungen. Wandgestaltungen und Brunnen mit Motiven aus deutschen Sagen und Märchen mit Natur- und Familienszenen zeugen hier mehr oder weniger subtil von nationalsozialistischer Heimatideologie.

Das Programm des Bundes

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sowohl in der Bundesrepublik als auch in der Deutschen Demokratischen Republik an die Regelungen zur Beteiligung von Künstlern an öffentlichen Bauprojekten angeknüpft. Niedersachsen führte als erstes Bundesland 1949 eine prozentuale Staffelung der Kunstkosten in Bezug auf die Höhe der Baukosten ein. Wenig später erließ auch der nordrhein-westfälische Minister für Wiederaufbau eine Verfügung über die Vergabe von Aufträgen an bildende Künstler*innen und Kunsthandwerker*innen im Rahmen staatlicher Bauvorhaben. Sie galt ab einer Bausumme von 50.000 DM und war in 16 Schritten von 1,0 bis 2,5 Prozent gestaffelt. Andere Bundesländer folgten mit vergleichbaren Regelungen.

Auf Bundesebene wurde 1949 ein entsprechender Antrag eingebracht und intensiv diskutiert. Generell wurde die Notwendigkeit der Künstlerförderung anerkannt, da in der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Nachkriegszeit wohlhabende Mäzen*innen und Sammler*innen fehlten und die Museen ihren regulären Ausstellungsbetrieb noch nicht wieder aufgenommen hatten. Allerdings gab es sowohl Vorbehalte gegenüber der Anknüpfung an das in der NS-Zeit etablierte Programm als auch gegenüber avantgardistischer Kunst, die womöglich von den Bürgern nicht verstanden würde. Dennoch konnten sich die Befürworter*innen von Kunst am Bau schließlich durchsetzen. Im Januar 1950 beschloss der Bundestag, „bei allen Bauaufträgen (Neu‐ und Umbauten) des Bundes, soweit Charakter und Rahmen des Einzelbauvorhabens dies rechtfertigen, grundsätzlich einen Betrag von mindestens 1 % der Bauauftragssumme für Werke bildender Künstler vorzusehen“.

Die Umsetzung dieser Regelung oblag der im März 1950 eingerichteten Bundesbaudirektion, die mit allen Baumaßnahmen des Bundes – repräsentativen Staatsbauten, Behördenbauten, Bundesgerichten und Forschungseinrichtungen sowie ab 1955 auch militärischen Bauten – betraut wurde. Nachfolger ist seit 1998 das Bundesamt für Bauwesen und Bauordnung (BBR).
Die Selbstverpflichtung wurde in die 1957 eingeführten Richtlinien für die Durchführung von Bundesbauten (RBBau) übernommen, deren Abschnitt K7 die Beteiligung bildender Künstler*innen regelt. Seit 2005 wird dieser Abschnitt durch den „Leitfaden Kunst am Bau“ konkretisiert und ergänzt. Bei der Durchführung von Kunstwettbewerben im Rahmen von Baumaßnahmen wird zudem die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) herangezogen.

Als beratendes Gremium wurde schon in den 1950er Jahren eine Kunstkommission eingerichtet, die jedoch von Anfang an umstritten war, da sie größtenteils aus Vertreter*innen der beteiligten Ministerien bestand, während nur zwei Künstler und ein Landeskonservator als fachliche Experten eingebunden wurden. Bereits 1975 wurde in den Richtlinien zu Kunst am Bau die Beteiligung von Künstler*innen und Kunstsachverständigen an den Auswahlverfahren eingeführt. Seit 2005 berät ein ständiges übergeordnetes Fachgremium aus für mehrere Jahre berufenen Kunstsachverständigen, Architekt*innen und Künstler*innen das BBR bei Fragen zu Kunst und Bau.

Zu den ersten großen Baumaßnahmen, bei denen Kunst am Bau realisiert wurde, zählt der Komplex des Bonner Bundeshauses mit dem Plenarsaal und dem Abgeordnetenhochhaus. Odo Tattenpachs „Aufsteigender Phönix“ wurde zum Symbol der aufstrebenden Bundesrepublik. Auch bei den Neubauten des Auswärtigen Amtes, des Neuen Abgeordnetenhochhauses und verschiedener Ministerien in Bonn wurden in den folgenden Jahrzehnten Kunst-und-Bau-Projekte umgesetzt. Einen Höhepunkt bildete 1979 der Ankauf der Skulptur „Large Two Forms“ des international renommierten Bildhauers Henry Moore für den Vorplatz des Bundeskanzleramtes. Auch darüber hinaus bietet das Bonner Bundesviertel mit Werken hochkarätiger Künstler*innen wie Norbert Kricke, Adolf Luther, Otto Herbert Hajek, Alf Lechner und vielen anderen bis heute eine beeindruckende Sammlung von Kunst und Bau.

Einen Aufschwung erlebte das Kunst-am-Bau-Programm des Bundes noch einmal ab Mitte der 1990er Jahre im Rahmen des Regierungsumzugs von Bonn nach Berlin und der damit verbundenen Baumaßnahmen. Dazu zählen der Umbau des Reichstags sowie die Errichtung und Erweiterung vieler Gebäude für Ministerien und andere Behörden, bei denen zwei bis drei Prozent der Bausummen für Kunstwerke ausgegeben wurden.

Auch in Nordrhein-Westfalen wird das Kunst-und-Bau-Programm seit 1949 als Baustein der Kulturpolitik aufrechterhalten. Nach dem ursprünglichen Erlass des Ministers für Wiederaufbau übernahm 1970 zuerst die Abteilung Staatliches Bauen im Finanzministerium die Zuständigkeit, danach ging sie an die jeweiligen Bauministerien über. Bis zum Jahr 2000 war Kunst am Bau – analog zur Situation auf Bundesebene – Bestandteil der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Bauverwaltung Nordrhein-Westfalen (RLBauNW). Die Finanzierung wurde durch eine Prozent-Regelung festgelegt.

Vor allem an den Hochschulen des Landes wurde eine beachtliche Zahl an Kunstwerken realisiert. Zum Beispiel befinden sich allein auf auf dem Campus der ab 1964 gebauten Ruhr-Universität Bochum mehr als 20 Objekte, die überwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren stammen. Werke von Victor Vasarely, Günter Fruhtrunk, Erich Reusch und anderen spiegeln das facettenreiche Kunstgeschehen dieser Zeit wieder.

2001 wurde die Staatliche Hochbauverwaltung in den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) überführt, der als teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes dessen Immobilien plant, baut und bewirtschaftet. Dabei ist er zur Wahrung der baupolitischen Ziele verpflichtet, die der nordrhein-westfälische Landtag erstmals 2002 verabschiedet hat Dazu zählen Baukultur, Gestaltqualität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.

„Zu den baukulturellen Zielen gehört weiterhin die künstlerische Gestaltung der Bauwerke durch das Kunst und Bau-Programm des Landes. Dieser wichtige Beitrag des staatlichen Bauens zur Kulturpolitik des Landes und zum Verfassungsauftrag der Kunstförderung und damit auch zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern wird fortgeführt. So kann Nordrhein-Westfalen seine im Konzert der Länder viel beachtete Pilotfunktion für ein geglücktes Zusammenspiel von Architektur und bildender Kunst weiter ausfüllen.“

— Die baupolitischen Ziele des Landes
Nordrhein-Westfalen, 2002

 

Die Prozent-Regelung für Kunst und Bau galt jedoch seitdem nicht mehr. Stattdessen wurden im Haushalt des zuständigen Ministeriums Mittel für die Umsetzung aller baupolitischen Ziele eingestellt, die vom BLB beantragt werden konnten. Die Verantwortung für das Kunst-und-Bau-Programm übernahm 2003 die Kulturabteilung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen, Kultur und Sport. Nach mehreren Ressortwechseln wurde sie 2017 dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft zugeordnet. Die Organisation der Wettbewerbe übernahm 2016 die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Im Kulturfördergesetz NRW von 2014 ist die Förderung von Kunst und Bau fest verankert.

Die Verteilung und die Höhe der Zuwendungen für Kunst und Bau an den BLB NRW richtete sich bis 2021 nach Art und Bedeutung der Baumaßnahmen. Aufgrund des kontinuierlich sinkenden Budgets konnten nicht alle Anträge berücksichtigt werden. Von 2014 bis 2017 wurden keine neuen Kunst-und-Bau-Wettbewerbe ausgelobt. Allerdings errichten und verwalten die Hochschulkliniken und einige Universitäten ihre Bauvorhaben heute in eigener Verantwortung ohne Unterstützung des BLB NRW, sodass dort einige Wettbewerbe durchgeführt wurden.

Zum 1. Januar 2022 erging ein gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen, durch den eine neue Richtlinie für Kunst und Bau bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft trat. Diese sieht vor, dass bei bedeutsamen Bauprojekten wieder verpflichtend Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung beauftragt werden müssen, wenn die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276) 15 Millionen Euro übersteigen. 1 Prozent dieser Kosten, maximal 500.000 Euro, sind für Kunst-und-Bau-Projekte einzuplanen.

Der Landesbeirat für Kunst-und-Bau unterstützt das für Bauen zuständige Ministerium und berät Bauherrschaften, Nutzer*innen sowie Architekt*innen zur Art des Auswahlverfahrens, zur Besetzung der Jury und zur Auswahl der einzuladenden Künstler*innen. Dieses Fachgremium besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der für Kultur und Bauen zuständigen Ministerien, einer Architektin oder einem Architekten des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW, einer Vertreterin oder einem Vertreter von Baukultur Nordrhein-Westfalen e. V., einer Künstlerin oder einem Künstler sowie zwei Sachverständigen aus Kunst- oder Architekturwissenschaft.

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern beziehen sich in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zu Kunst und Bau nicht ausdrücklich auf Zuwendungsnehmer wie Kommunen oder private Unternehmen. Dennoch wurden bereits seit den 1950er Jahren auch bei kommunalen und privaten Bauvorhaben Kunst-und-Bau-Projekte realisiert. Als Orientierungshilfe für die Verfahren werden oftmals die Richtlinien des Bundes herangezogen. Mitunter beraten eigens eingerichtete Kunstkommissionen die Entscheidungsträger.

In der Zeit des Wirtschaftswunders waren Kunst-und-Bau-Projekte auch Ausdruck des neuen demokratischen Selbstverständnisses der Städte. Bei Museen, Opernhäusern und Theatern, die sich schon durch ihre moderne Formensprache deutlich von der Monumentalität historischer Kulturbauten abgrenzten, unterstützte die Kunst am Bau die Intention, alle Künste zusammenzuführen und sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In öffentlichen Bauten wie Rathäusern und Schulen sollte die Bevölkerung niederschwellig an Kunst herangeführt werden. Davon zeugen Werke wie die Deckenmalerei von Buja Bingemer im Rathaus Lünen. 

Und auch heute noch gilt beispielsweise:

„Die Kunst am Bau soll die Bedeutung und Funktion des Rathauses als Sitz des Rats der Stadt und der Verwaltung unterstreichen und die Identifikation der Bürger mit ihrem Rathaus stärken.“

— Stadt Ratingen, 2019

So formulierte es die Stadt Ratingen 2019 in der Auslobung eines Kunst-und-Bau-Wettbewerbs für ihren Rathausneubau.

Auch kommunale Betriebe, Wohnungsbauunternehmen und private Firmen – vor allen in der Finanz- und Versicherungsbranche – realisieren Kunst-und-Bau-Projekte. Sie dienen zur Selbstdarstellung im Sinne einer Corporate Identity, als Demonstration von gesellschaftlicher und kultureller Verantwortung, aber auch als Mittel zur Gestaltung eines attraktiven Umfeldes für Beschäftigte und Kund*innen.

Letztlich kann Kunst auch Anlageobjekt sein. Ob investiert wird, ist mitunter eine Frage der Unternehmenskultur, oft aber auch auf persönliche Kunstaffinität in der Führungsetage zurückzuführen. In einigen Fällen kommen Kunst-und-Bau-Projekte auch durch Anregung der Architekt*innen zustande. Beispielhaft für kommunale und private Initiativen sind unter anderem die Arbeiten für die Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach oder die Vivawest-Zentrale in Gelsenkirchen.